Wie verbiete ich Meta, meine Daten zum KI-Training zu nutzen?

Last Updated on 23.05.2025 by Redaktion Digisaurier

Meta will mit unseren Posts seine KI füttern. Wer jetzt mit, „na und?“ reagiert und somit in dieser Datennutzung kein Problem sieht, kann gegebenenfalls schon an dieser Stelle aufhören zu lesen. Oder aber doch noch ein wenig weiterlesen, um zumindest zu erfahren, welche Argumente dagegen sprechen könnten. Denen, deren Empörungspegel ob dieser Information auf Stufe 100 geschnellt ist, zeigen wir im Folgenden, wie sie rechtzeitig den Stecker ziehen. Sprich: wie sie bei Meta widersprechen können.

Stellt Euch vor, Ihr geht in ein Café, bestellt einen Kaffee, plaudert ein bisschen mit dem Barista – und plötzlich findet Ihr Euch in einem KI-Labor wieder. Alle Gespräche, das eigene Gesicht, die eigene Vorliebe für Latte mit Hafermilch – alles wird fein säuberlich notiert und in einer Datenbank vermerkt. Ziel: Die Nutzer noch länger in Facebook und Co. halten, mit der Werbung noch genauer unbewusste Vorlieben und Interessen treffen und perspektivisch noch klügere Roboter basteln.

Abermals gilt: Man kann natürlich sagen, was soll’s. Oder es sogar fair finden, mit seinen Daten für die ansonsten ja kostenlose Nutzung von Facebook, Instagram & Co. zu bezahlen. So sieht das zumindest Meta.

Man kann aber natürlich ebenso sagen: Der Zuckerberg-Konzern weiß eh schon genug über mich. Und dass dort auch noch KI zu Einsatz kommt, um die Nutzer noch länger an ihre Timelines zu fesseln und ihnen noch subtiler Geld aus der Tasche zu ziehen, kann man – irgendwie nicht ganz so toll finden. Auch das ist ein legitimer Standpunkt.

Jedenfalls will Meta – dem Branchentrend folgend – in Zukunft mehr KI nutzen und anbieten. Oder eben, je nach Sichtweise, unsere Beiträge, Bilder und Interaktionen auf seinen Kanälen Facebook, Instagram und WhatsApp verwenden, um die Nutzer digital an sich zu fesseln wie Odysseus an seinen Mast. Pardon: … um seinen Nutzern noch passgenauere Dienste und Inhalte anbieten zu können.

Was ist denn nun das Problem?

Die Sachlage: In seinen neuen Datenschutz-Richtlinien räumt sich Meta genau diese Rechte ein. Um etwas genauer hinzuschauen: Explizit zum Training generativer KI-Modelle nutzen möchte Meta…

  • Benutzername auf Facebook und Instagram sowie, falls davon abweichend, den Klarnamen.
  • Profilbilder
  • Avatare
  • Aktivitäten in öffentlichen Gruppen, auf Facebook-Seiten und Kanälen
  • Aktivitäten mit Inhalten, die öffentlich sind – beispielsweise Kommentare, Bewertungen oder Rezensionen auf Marketplace oder auf einem öffentlichen Instagram-Konto.
Der Digisaurier nimmt den Kampf gegen den Meta-Godzilla auf – oder so …

Vor allem die erwähnten „Aktivititäten“ umfassen letztlich alles, was man selbst auf Facebook so einstellt: Fotos, Videos, Textbeiträge und Ähnliches mehr. Ausgenommen sind nur nicht-öffentliche Informationen wie persönliche Chats. Eine Besonderheit gilt auf WhatsApp: Private, Ende-zu-Ende verschlüsselte Kommunikation ist ausgenommen – alles andere wäre auch ein Skandal. Als durchaus öffentlich betrachtet Meta aber zum Beispiel Gruppenchats in denen die KI von irgendeinem User eingebunden wird. Das kriegen die anderen womöglich gar nicht mit. Also: Stellt da am besten eine Gruppenregel auf, an die sich hoffentlich alle halten. Lieber nicht antworten als mit KI antworten ist in dem Fall die Devise… Und natürlich, naheliegenderweise, den Austausch mit „Meta AI“. Wer also ein Schwätzchen mit Meta KI-Robotern hält, sollte in jedem Fall darauf achten, darin keine sensiblen Daten wie etwa Gesundheitsinformationen kund zu tun.

So funktioniert der Widerspruch

Allerdings haben Nutzer in der EU, in der Schweiz und in UK – anders als etwa ihre Pendants in den USA – die Möglichkeit, dieser Nutzung ihrer Daten zu widersprechen.

Wichtig dabei: Meta hat angekündigt, ab dem 27. Mai 2025 mit dem KI-Training zu starten. Wer also verhindern möchte, dass seine bisherigen Veröffentlichungen auf Facebook und Instagram dafür genutzt werden, muss bis spätestens zum 26. Mai der Nutzung widersprechen. Natürlich kann man auch danach noch den Widerspruch absenden – nur wird der dann bestenfalls für Posts, Kommentare und Ähnliches gelten, die ab diesem Zeitpunkt neu auf den Meta-Plattformen eingestellt werden.

Grundsätzlich sind die Widerspruchsformulare nur im eingeloggten Zustand erreichbar.

Das Formular für Facebook findet sich dann unter diesem Link.

Und das für Instagram unter diesem Link.

Falls die Links nicht funktionieren, sind die Formulare auch so zu finden:

Facebook:

  • Profilseite öffnen, auf das Profilfoto klicken bzw. am Smartphone auf die drei Striche rechts tippen.
  • „Einstellungen und Privatsphäre“ auswählen, dann nochmal „Einstellungen“.
  • Herunterscrollen bis „Datenschutzrichtlinie“
  • Dann den Text „Widerspruch“ suchen und auf den gefundenen Link „Widerspruchsrecht“ klicken bzw. tippen.
  • Im ersten Absatz den Link „…zu widersprechen“ anklicken bzw. -tippen.

Instagram:

  • Profilseite öffnen, auf die drei Striche rechts tippen bzw. klicken (Einstellungen).
  • Herunterscrollen bis „Privacy Center“, dort auf „Datenschutzrichtlinie“ klicken bzw. tippen.
  • Dann den Text „Widerspruch“ suchen und auf den gefundenen Link „Widerspruchsrecht“ klicken bzw. tippen.
  • Im ersten Absatz den Link „…zu widersprechen“ anklicken bzw. -tippen.
So sieht das Widerspruchsformular im Fall Facebook aus.

In dem Formular muss man auf jeden Fall seine E-Mail-Adresse angeben – beziehungsweise eine E-Mail-Adresse, unter der man erreichbar ist. Das muss nicht die Mailadresse sein, unter der das Benutzerkonto bei Facebook bzw. Instagram angemeldet ist.

Die Begründung für den Widerspruch ist nicht erforderlich – am besten lässt man sie frei, um keine juristische Angriffsfläche zu bieten.

Laut Meta genügt es im Übrigen, auf einem der beiden Dienste zu widersprechen – der Widerspruch gilt dann für beide. Vorausgesetzt, die Konten sind miteinander verknüpft. Wer das nicht gemacht hat, nutzt am besten beide Links oben bzw. widerspricht auf beiden Diensten.

Auf WhatsApp gibt es keine eigene Widerspruchsfunktion – aber ein Widerspruch auf Facebook oder Instagram gilt auch für dort öffentlich abgesetzten Inhalte, sofern die Nutzerverknüpfung klar ist. Ansonsten gilt, wie schon oben geschrieben: Zurückhaltung bei Chats mit der Meta-KI und in öffentlichen Gruppen. Das ist aber ohnehin immer eine gute Idee…

Meta will die Daten der Nutzer für KI Training absaugen. Wer nicht bis zum 26. Mai widerspricht der kann zwar auch noch später widersprechen – aber die Daten bis dahin wurden dann schon genutzt.

Wichtig: Der Widerspruch gilt nur für selbst erstellte Inhalte. Wenn eine Freundin oder ein Freund ein Foto postet, auf dem man selbst zu sehen ist – und sie oder er nicht widersprochen haben, hat man Pech gehabt. Dann schnappt die Datenkrake zu.

Fazit: Digitale Selbstverteidigung ist kein Hexenwerk

Klar, so ganz leicht macht es uns Meta nicht. Man könnte sogar Anleihen beim „Anhalter durch die Galaxis“ nehmen: Dort lagen die Pläne für den Abriss von Arthur Dents Haus ja auch für einen möglichen Widerspruch im Planungsbüro aus.

Im Planungsbüro? Dafür musste man doch erst in den Keller runter dort wo das Licht kaputt ist, die Treppe glitschig, und vor dem Schrank, in dem die Pläne lagen, steht ein Schild: „Vorsicht, bissiger Leopard.“

Naja, ganz so schlimm war es bei Meta dann doch nicht. Also: Wer Widerspruch einlegen will, sollte das also möglichst bald tun – und darf sich darüber freuen, dass zumindest nicht das Licht kaputt ist, die Treppe nicht glitschig, und von bissigen Leoparden hat Mark Zuckerberg auch nichts erwähnt. Zumindest noch nicht.

Und wer will: Hier ist unser Video zum Thema:

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert