Last Updated on 22.04.2020 by Redaktion Digisaurier
Im April des Seuchenjahres 2020 wird über eine Methode diskutiert, mit der Menschen feststellen können, ob sie einem mit dem Corona-Virus Infizierten begegnet sind und sich in Quarantäne begeben sollten. Geplant und zumindest von den technischen Grundlagen gedeckt, arbeiten weltweit verschiedene Arbeitsgruppen an der Entwicklung entsprechender Apps. Nachdem in der Bundesrepublik Deutschland die Datenschützer empört aufstanden, hat man sich gegen die Anwendung des Smartphone-Trackings und für ein auf der Bluetooth-Technologie basierendes Verfahren verständigt. Dabei kam aber wieder die seit Jahren schwelende Debatte über das GPS-Tracking aufs Tapet.
Im Jahr 2007 hatte Google mit wenig Zinnober verlautbart, dass nun das Standort-Tracking in der Maps-Anwendung freigeschaltet sei. Nun könne jeder Anwender seinen Standort, also auch seine Bewegungen, einer Anzahl ausgewählter Kontakte über einen einstellbaren Zeitraum hinweg sichtbar machen. Im Grund gab Google damit zu, dass das Unternehmen schon länger in der Lage war, Bewegungsprofile von Usern zu erstellen und möglicherweise zu speichern.
Schon länger ist bekannt, dass autokratische Staaten, allen voran die Volksrepublik China, aber auch der Stadtstaat Singapur bereits GPS-Tracking-Systeme einsetzen, die jeden Weg eines jeden Bürgers, der ein entsprechendes Smartphone besitzt, verfolgen können. Dies natürlich im Sinne der Überwachung. Die Fürsprecher solcher fragwürdiger Methoden pochen darauf, dass sich so die Kriminalität eindämmen ließe, vergessen aber, dass in nicht-demokratischen Staaten schon das oppositionelle Denken und Handeln als Verbrechen gilt.
Dass die freiwillige Preisgabe des eigenen Standortes lebensrettend sein kann, belegt die folgende Geschichte. Ein Mann von Ende Fünfzig, der an einer Herzkrankheit leidet, hatte sich angewöhnt, die entsprechende Google-Maps-Angabe für seine Frau und seine beiden erwachsenen Kinder freizugeben, sobald er das Haus verließ. Als er eines Tages mit seinem Hund in den Wälder nahe seines Wohnortes unterwegs war, kam es zu einem Aussetzen der Herzfunktion. Der Mann war zusammengebrochen und dann einen steilen Hang hinabgerollt. Der Anfall löste eine tiefe Bewusstlosigkeit aus. Nur eine fachgerechte Notarzthilfe innerhalb von maximal 90 Minuten hätte ihm das Leben retten können.
Seine Gattin hatte sich angewöhnt, in regelmäßigen Abständen auf Maps nachzusehen, wo sich ihr Mann befand. Als sie feststellte, dass sich seine Position mitten im bergigen Wald über 20 Minuten nicht änderte, benachrichtigte sie die Feuerwehr und konnte sogar die exakte Position melden. Innerhalb von weiteren 25 Minute traf der Notarzt beim Patienten ein, der Mann konnte gerettet werden. Standort-Tracking kann – so angewendet – eine sehr nützliche Funktion sein.
Wie gesagt: Standort-Tracking und Bewegungsprofile sind in den Händen von Diktatoren und Autokraten ein fürchterliches Mittel, oppositionelle Kräfte zu ermitteln und letztlich auszuschalten. Freiwillig eingesetzt wie bei der Nutzung der Google-Maps-Funktion kann Tracking jedoch ausgesprochen nützlich, ja lebensrettend sein. Und im Zusammenhang mit der Kontaktwarnung in der Corona-Krise wäre ein Standort-Tracking per GPS in jedem Fall die Technologie, die deutlich zuverlässigere Ergebnisse erzeugt.